| Änderungen der Startberechtigung für das kommende Sportjahr nur in der Zeit vom 15.07 bis 15.08 möglich |
Was
benötige ich für einen |
| Mitgliedermeldung | ||
| Vorstandschaft | Meldung der neuen Vorstandschaft oder Änderung | |
| Schützenpassantrag | Änderung, Verlust, Namensänderung, Stammvereinswechsel, Nicht mehr lesbar, Geburtsdatum falsch. | |
| Schützenpassantrag | Original vom BSSB | |
| Stammvereinswechsel | Zusätzlich zum Schützenpassantrag | |
| Antrag Verlustmeldung Schützenässe BSSB | ||
| Disziplin Nummern | ||
| Verlust Meldung des Schützenausweis. Nur für Mitglieder die beim Verein ausgetreten sind. | ||
|
Neuzugänge sind auf den Mitgliedermeldung liste zu melden, bei Mitglieder Neu und Nachmeldungen nur noch diese Liste verwenden, Bei der Mitgliedererfassung unbedingt auf die Schreibweise achten die angaben zur Person müssen unbedingt mit dem Personalausweis übereinstimmen. Es kann sonst vorkommen, das daß Mitglied bei den Meisterschaften Kontrolliert wird, und wenn die angaben mit dem Personalausweis nicht übereinstimmen, das dann dieser nicht Starten darf. Wenn ihr ein neues Mitglied bekommt, bitte unbedingt fragen ob er in noch einem Schützenverein Mitglied ist, wenn ja muß geklärt werden bei welchem Verein er als Stamm Erstmitglied geführt werden möchte. Hinweis Behandlung Stammvereinswechsel
b) Ein Mitglied tritt bei seinem
bisherigen Verein zum 31.12.???? aus und wird Erstmitglied c) Bei einem Vereinswechsel (ohne
Austritt !!) zwischen Erstverein/Zeitverein (oder umgekehrt)
gilt der bestehende Ausweis bis zum 30.06.????. Der Ausweis zusammen
und die Erklärung über die Erstmitgliedschaft müssen
der Jahreshauptmeldung beigelegt werden. Liegt dem BSSB beides
nicht vor kann der Erstvereinswechsel nicht bearbeitet werden. |